Der nächste bitte: Deezer.com

Deezer LogoMusik kostenlos übers Web anbieten - diese Utopie ist attraktiv und daher gibt es immer wieder mal jemanden, der sie in die Wirklichkeit umsetzen möchte.

Auch Deezer.com (Nachfolger von blogmusik.net) hat sich vorgenommen, den Nutzern kostenlosen Musikgenuss zu bieten. Und kaum dass der Dienst ein paar Tage im Gespräch ist, zeichnen sich Probleme mit den Rechteinhabern ab.

Doch lasst uns zunächst einen Blick darauf werfen, was Deezer macht. Die “About Us” Seite ist sehr überschaubar, geizt aber nicht mit Übertreibung:

“Deezer is the first juke box on demand totally free in the world!

Our concept is simple:

  • Give consumers a full and free access to all their favourite songs
  • Pay artists and their producers through a revenue share based on our advertising revenues
  • Help discovering new artists through a wide audience”

Natürlich ist Deezer nicht der erste Dienst seiner Art. Und inwieweit angesichts der riesigen Werbebanner von “totally free” die Rede sein kann, ist diskutabel.

Was bietet Deezer tatsächlich?

  • Songs suchen und - wenn sie vorhanden sind - anhören. Nach eigenen Angaben umfasst der Katalog über 250.000 Titel.
  • Eigene MP3-Bibliothek hochladen und Songs daraus anhören, weiter empfehlen und auf Webseiten/Blogs einbinden
  • Songs bewerten
  • Playlisten erstellen

Beim Hören der Musik kommen mir erste Zweifel am Dienst. Auf meinen (durchschnittlichen) Kopfhörern klingen die Songs, die ich zur Probe anhöre, zu stark komprimiert. Ich würde schätzen, das sind weniger als 128 KBit/Sekunde.

Beim Versuch, ein Stück hochzuladen, bekomme ich dann auch eine Ahnung, dass Deezer sich um die MP3-Qualität nicht sonderlich kümmert. Dem Nutzer wird empfohlen, Dateien mit mindestens 96KBit hochzuladen - nach meiner Einschätzung nicht für mittelmäßig anspruchsvolle Ohren geeignet!

Als ich versuche, den Upload-Vorgang (ich wähle eine einzige Datei aus meiner MP3-Bibliothek - ein Musikstück, dessen Urheber ich natürlich nicht bin) fortzusetzen und die Box “I accept the general terms of use of Deezer” anklicken will, frage ich mich dann doch, was diese wohl beinhalten. Und jetzt kommts (weit unten im Abschnitt “Your liability as user”):

“You expressly warrant that (i) you have all necessary rights and/or authorizations from the copyright owner(s) and that your submission does not infringe the intellectual property rights of any third party […].

Failure to comply with these provisions will result in your content being removed and/or your account being deactivated without prior notice. In addition, you may be personally liable to criminal sanctions applicable to the content in question (fines and imprisonment), in addition to any applicable civil damages.”

Mit anderen Worten heißt das (nach meinem Verständnis): Wer eine MP3-Datei auf Deezer hochlädt, erklärt ausdrücklich, dass er das Einverständnis des Rechteinhabers hat. Im Fall des Verstoßes drohen dem Zuwiderhandelnden rechtliche Schritte. Das war mir dann doch zu heiß.

Wie wahrscheinlich ist es, dass auch nur ein Bruchteil der Nutzer diese Nutzungsbedingungen liest, geschweige denn einhält?

Kein Wunder, dass schon die Plattenindustrie (in diesem Fall Universal Music) auf der Matte steht. Deezer hat zwar laut Presse mit den französischen Verwertungsgesellschaften SACEM und SESAM Lizenzvereinbarung getroffen, diese gelten jedoch laut diversen Kommentatoren nicht für On-Demand-Dienste und nicht weltweit, zudem nur für Titel, die die Gesellschaften auch tatsächlich im Katalog führen.

Erinnert sich noch jemand an Imeem? Imeem bot seinen Nutzern einen vergleichbaren Service und in diesem Fall war es Warner, die im Mai dagegen vorgegangen sind. Seit dem habe ich nichts mehr davon gehört und Imeem existiert weiterhin - mit Warner-Titeln im Katalog.

(via BloggingTom, TechCrunch, medien-gerecht.de, Forbes.com, Lifehacker)

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